Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist der wichtigste Teil des vorbeugenden Brandschutzes in feuergefährdeten Bereichen, Schulen, Krankenhäuser und sonstigen Einrichtungen und Betrieben bei denen ein hoher Sach- oder Personenschaden zu besorgen ist. Ihre Verwendung ist insbesondere durch die Arbeitsstättenverordung (ArbStättVO) sowie durch Regelungen der Berufsgenossenschaften und Versicherungen vorgeschrieben.
Bauordungsrechtlich müssen die Vorgaben der DIN 14675 und der DIN VDE 0833-2 eingehalten werden.
Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderungen der VdS 2095 entsprechen.
Sollte die BMA in Ihrem Betrieb durch ein Feuer oder aufgrund einer Rauch- bzw. Hitzeentwicklung auslösen, können verschiedene Verfahren eingeleitet werden:
Weiterleitung einer Brandmeldung an die ständig besetzte Leitstelle der örtlichen Feuerwehr;
Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt;
Auslösung einer Alarmierung zur Räumung eines Objektes;
Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen;
Ansteuerung von Aufzügen;
Schließen von Feuerschutzabschlüssen;
Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage.
Die Nölke GmbH bietet Ihnen hierfür die kostengünstige Komplettlösung, die Sie benötigen!
Neben dem Einbau der BMA, führen wir auch die vorgeschriebene Wartung und die Prüfung der Brandmeldeanlage für Sie durch.
Durch die fortlaufende Weiterbildung unserer Mitarbeiter, besitzt die Nölke GmbH alle erforderlichen Zertifikate, um Ihnen stets die beste Qualität liefern zu können.
Zusammen mit Ihrem Unternehmen planen wir individuell und kompetent die erforderlichen Bestandteile und den Einbau der BMA nach den gesetzlichen Bestimmungen.
In diesem Zusammenhang wird eine ausführliche Werksbegehung durch eine Sicherheitsfachkraft unseres Unternehmens stattfinden.
Die Kooperation der Nölke GmbH mit den führenden Unternehmen in Sachen vorbeugender Brandschutz, garantiert Ihnen hierbei höchste Qualität und Sicherheit.