Die Benutzung von Leitern und Tritten birgt für den Verwender besondere Gefahren. Augenscheinlich kleine Beschädigungen können zu einer nicht zu unterschätzenden Instabilität und in Folge dessen auch zu Gesundheitsschäden beim Verwender und bei umstehenden Personen führen.
Zahlreiche Normen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaften befassen sich mit diesem Regelungskomplex.