Eine Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht die Aufrechterhaltung der Beleuchtung von Fluchtwegen und sicherheitsrelevanten Bereichen bei einer Störung der Stromversorgung.
Die Notbeleuchtung erfolgt aus einer externen Stromquelle. Hierbei werden Zentralbatteriesysteme, Einzelbatterieleuchten oder Notstromaggregate verwendet.
Die Illuminierung beispielsweise von Notausgangszeichen kann auch durch Einzelbatterieleuchten erfolgen. Hierbei hat jedes Schild seine eigene Stromquelle.
Die Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Ausfall der Beleuchtung zu Personenschäden oder wirtschaftlichen Schäden in größerem Ausmaß führen kann.
Schützen Sie also Ihre Mitarbeiter und ermöglichen Sie im Notfall eine schnelle und reibungslose Evakuierung des Unternehmens.