Die Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sammelpunkten, Löschwassereinrichtungen und Feuerlöschern durch Piktogramme ist in Deutschland bauordnungsrechtlich vorgeschrieben.
Aufgrund der neuen Arbeitsstättenregel 1.3 (ASR) gelten seit 2013 neue international gültige Piktogramme. Wenn Sie noch die alte Kennzeichnung verwenden, sollten Sie daher dringend über eine Änderung nachdenken.
Die Nölke GmbH verkauft Ihnen die Piktogramme und berät Ihr Unternehmen hierbei bezüglich der neuen Piktogramme, der Größe, der erforderlichen Anzahl und der gesetzlich vorgeschriebenen Lage der Beschilderung.