Der Schutz der Arbeitnehmer ist die wichtigste Voraussetzung für einen ungestörten Produktionsablauf. Daher hat der europäische Gesetzgeber (EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) und nachfolgend der Bundestag (Arbeitssicherheitsgesetz), sowie die Berufsgenossenschaften zahlreiche Regelungen verabschiedet, um die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sicherzustellen.
Die Nölke GmbH führt in diesem Rahmen Beratungen und Überprüfungen durch.
Dies wird durch eine speziell ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) unseres Unternehmens durchgeführt.
Wir unterstützen Sie bei
- der Beurteilung, ob alle Vorschriften des Arbeitsschutzes und er Unfallverhütung eingehalten werden,
- der Auswahl und Erprobung der persönlichen Schutzkleidung,
- der Beurteilung von Arbeitsbedingungen,
- der Aufklärung von Arbeitsunfällen,
- der Aufklärung Ihrer Mitarbeiter über Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.
- Ebenso unterstützen wir Sie bei der Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!