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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Stellen Sie sich vor es brennt und Sie bekommen nichts davon mit. Ein unentdeckter Brand, gerade in den Nachtstunden, gefährdet innerhalb weniger Minuten Menschenleben und Eigentum.

 

Wir geben Ihnen daher zwei gute Gründe Rauchwarnmelder auch für Ihr Eigentum anzuschaffen:

  • Die Rauchwarnmelderpflicht gemäß §49 Absatz 7 BauO NRW
    • In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
    • Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer (Vermieter) spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten.
    • Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer (Mieter) sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
    • Aufgrund dieser Regelung kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn im Brandfall keine Rauchwarnmelder installiert waren.
  • Im Schlaf nehmen Sie keinen Brandrauch wahr, der Geruchssinn ist ausgeschaltet. 
    • Wenn Sie die giftigen Brandgase einatmen, genügen nur wenige Atemzüge für eine gesundheitsgefährdende – auch tödliche Wirkung.
    • Sie müssen daher sofort reagieren. Dies gelingt nur, wenn Sie durch einen qualitativ hochwertigen und richtig angebrachten Rauchmelder gewarnt werden.
    • Eine jährliche Wartung ist für eine ordnungsgemäße Funktionsweise erforderlich.

Nutzen Sie die Erfahrung der Nölke GmbH und sprechen Sie uns an!

    • Unsere nach DIN EN 14604 und DIN 14676 speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie, als Fachkraft für Rauchwarnmelder,  über Notwendigkeit, Standort und Anzahl der Rauchwarnmelder.
    • Selbstverständlich werden durch uns nur hochwertige Rauchwarnmelder verbaut.
    • Auch die jährliche Wartung übernimmt für Sie die Nölke GmbH.
Wir würden gerne helfen

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